ZEIT und GELD
Wie können wir nun aber die Besonderheit einer branchenübergreifenden Zusammenarbeit zwischen den so verschiedenen Gruppen der freien Berufe organisatorisch, rechtlich und finanziell in den Griff bekommen?
Das Gesetz verbietet uns ja weitgehend – mit nachvollziehbaren disziplinären Argumenten, die aus der Pflicht zur Verschwiegenheit und Verhinderung von Interessenkollisionen resultieren – die Verbindung von Freiberuflern unterschiedlicher Kammerzugehörigkeit in gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen. (Und schon aus datenschutzrechtlichen Gründen ebenso bedenklich sind gemeinsame Rezeptionen, Telefonanlagen oder Computernetzwerke, wie dies in Praxisgemeinschaften von Ärzten immer wieder vorkommt, auch wenn sie keine Primärversorgungszentren sind.)
Wogegen aber selbst die strengste Auslegung unserer Berufsrechte niemals sprechen kann, ist die lediglich räumliche Zusammenfassung verschiedener unabhängiger Kanzleien in einem Haus.
Und wenn dieses „Kanzleihaus“ einer gewissen Lenkung zugänglich bleiben soll, ist für uns – zumindest in seiner Gründungphase – nichts anderes vorstellbar, als eine (übrigens auch steuerlich-bilanziell vorteilhaftere) Mietlösung.
Weil aber der Gesetzgeber den Kündigungsschutz nicht ganz verständlicher Weise seit jeher auch für Unternehmer vorgeschrieben hat (die mE nicht nur dieses Schutzes nicht bedürften, sondern im Gegenteil dadurch in ihren Möglichkeiten sogar beschränkt werden), bleibt auch unserem Vermieter, der zumindest in der Anlaufphase des Projekts auch ein Auge haben muss auf den angestrebten Branchenmix und die Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit seiner Teilnehmer, gar nichts anderes übrig, als die Mietverträge zu befristen, um es nicht – wie viele Wohnungseigentumsgemeinschaften – durch Inkompatible zu gefährden:
Eine so organisierte vertragsrechtliche Startphase kann aber dann – abhängig auch von den individuellen Bedürfnissen der Vertragspartner – sehr wohl übergehen in eine sachenrechtliche des (Mit-)Eigentums: die zur Begründung von Wohnungseigentum erforderliche Parifizierung soll nämlich schon in der Vermietungsphase durchgeführt werden.
Von allen Beteiligten verlangt dieses Projekt nämlich vor allem die politische Einsicht, dass es in der Gesellschaft nicht darum gehen darf, zu ihren Lasten möglichst viel für sich zu lukrieren – weil, was der gemeinsamen Sache schadet oder nützt, immer auch dem einzelnen ab- oder zuträglich ist.
Und das wiederum muss wurzeln in der Überzeugung, dass das Ganze nur dann mehr ist als die Summe der Einzelteile, wenn die Gemeinschaft nicht nur aus dem Nehmen ihrer Teilhaber besteht, sondern auch aus ihrem Geben: Schon Immanuel Kant zufolge endet ja die Freiheit des einen immer dort, wo die des anderen beginnt; und es war Erich Fromm, der von den beiden Hilfszeitwörtern der deutschen Sprache immer dem Sein den Vorrang gegeben hat vor dem Haben.