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WORK und LIFE

Der durch die hohen Anforderungen an alle Vertreter des freien Berufs oft auch weitere Erfahrungshorizont hat nicht nur Auswirkung auf die Ausübung unserer anspruchsvollen Professionen als solcher, weil es etwa immer schon ein Charakteristikum des Freiberuflers war, die Grenze zwischen Arbeit und Privatleben nicht so streng ziehen zu müssen, wie in anderen Beschäftigungen: Ausübende des freien Berufs etwa dürfen – anders als Gewerbetreibende, die den Bestimmungen des Anlagenrechts der Gewerbeordnung unterliegen oder den baurechtlichen Vorschriften für Büros – ihre Profession auch in Objekten, die als Wohnung gewidmet sind ausüben.

Der volkstümliche Begriff des „Nudelbrett-Architekten“ (man verzeihe mir an dieser Stelle den Verzicht aufs Gendern) ist nämlich nicht ausschließlich negativ gemeint: gerade im freien Beruf kommt es nicht immer nur auf die Größe der Kanzlei, die Leistungsfähigkeit der EDV oder Bibliothek, den Stand des Personals und den Umfang der sonst eingesetzten Mittel an, sondern auf die Kreativität der Lösungen, die Spontaneität der Ideen und darauf, ob die Antworten den gestellten Fragen entsprechen.

Und auch der Spruch vom Anwalt („In der Nacht/aufgewacht/nachgedacht/Rechnung gemacht“) – wieder bewusst ungegendert – ist so despektierlich nicht gemeint, wie er auf den ersten Blick scheinen mag: Tatsächlich zählt nirgends so wie im freien Beruf das eigenständige Denken, die Erfassung der Besonderheit des Einzelfalls, die echte Bedachtnahme auf die je unterschiedlichen Bedürfnisse und Interessen der Kunden mehr als das Herunterbeten allgemeiner Regeln, Gesetze und Entscheidungen.

Welchen physischen Raum braucht dann aber der freie Beruf wirklich zu seiner Ausübung? Das home office, das jetzt in der Pandemie so wichtig geworden ist, kann ja viel von dem ersetzen, was bisher unsere Kanzleien ausgemacht hat – aber doch bei Weitem nicht alles, wenn wir uns daran erinnern, dass ein Ort der persönlichen Begegnung immer unverzichtbar bleiben wird, wenn echtes Vertrauen zwischen Menschen entstehen können soll.

Wir stellen uns ein Haus für Kanzleien vor, die (auf das Mindestmaß eines Raums der Begegnung beschränkt) dennoch oder gerade deshalb nicht nur die möglichst intensive Kommunikation zulassen soll mit dem eigenen Vertragspartner, Kunden, Klienten oder Mandanten, sondern auch mit Vertretern möglichst vieler anderer freier Berufe – ob das nun Ihre einzige Kanzlei sein soll in Kombination mit einem zeitgemäß weitergeführten home office, oder vielleicht nur eine Zweigstelle zu Ihrem Kanzleihauptsitz woanders.

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