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RECHT und TECH

Inhaltlich sind es die in der Bedürfnispyramide des Menschen zuoberst stehenden Interessen, denen der freie Beruf im Regelfall zu entsprechen hat, und zumeist die für die Gesellschaft existenziellen Werte, mit denen er sich traditionell hauptsächlich beschäftigt:

Auf rechtlicher Ebene als öffentliche NotarInnen und Mitglieder der Notariatskammern nicht nur den „verlängerten Arm“ der außerstreitigen Justiz „ins Land hinein“ zu „verkörpern“, sondern auch den Anforderungen privatautonomer Regelungen in Verträgen zu genügen, die sie sich mit den RechtsananwältInnen als Mitgliedern der länderweise organisierten Rechtsanwaltskammern teilen, wenn es nicht um deren eigentliche Vorbehaltsaufgabe der Vertretung vor Gericht (außer in Bagatellfällen) in Gestalt der Anwaltspflicht geht, bedeutet, als freier Berufe der Verfassung am nächsten angesiedelt zu sein (Art 10 B-VG).

Gewissermaßen für den „wirtschaftlichen Nachbarn“ des reinen Juristen deckt die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder mit ihren RepräsentantInnen nicht nur die Beratung und Vertretung der Unternehmen gegenüber der staatlichen Finanzverwaltung in der Optimierung bestehender Beitragspflichten ab, sondern auch umgekehrt das Interesse der Öffentlichkeit an der Sicherstellung eines funktionierenden Wirtschaftsverkehrs durch Kontrolle der Korrektheit von Rechnungslegung und Bilanzierung seiner wesentlichen Teilnehmer.

Aber auch die Techniker bilden ein ganz breites Spektrum der Gemengelage privater und öffentlicher Interessen ab (selbst wenn man deren zahlenmäßig kleinste Gruppe der Patentanwälte ausnimmt, die – anders als die gut sechstausend eigentlichen „Anwälte“ in Österreich – weniger Juristen als Techniker sind, weil sie vor allem die technische Beschreibung der Grenzen des sogenannten geistigen Eigentums zur Aufgabe haben):

Das Ziviltechnikergesetz 2019 definiert als solche „natürliche Personen, die auf ingenieurwissenschaftlichen oder naturwissenschaftlichen Fachgebieten aufgrund einer staatlich verliehenenen Befugnis freiberuflich tätig sind“ und nennt als „Ziviltechnikerberufe“ den Architekten und den Ingenieurkonsulenten. Die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen zählt auf ihrer Internetseite nicht weniger als 197(!) unterschiedliche Befugnisse aus siebzehn „Fachgebieten“ ihrer Mitglieder als „technische Notare Österreichs“ auf.

Und alle freien Berufe haben gemeinsam, dass sie nicht nur den elementaren Bedürfnissen ihrer Mandanten verpflichtet sind, sondern immer auch dem öffentlichen Interesse und seinen existenziellen Werten, formuliert nicht nur in den einfachen Gesetzen unserer Republik, sondern vor allem ihrer demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassung.

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